Rundum schadensmanagement Risikolücken bringen Millionenhohe kosten experten-prüfung muss tiefer gehen

Im Schadenfall ist es unser oberstes Ziel, dafür zu sorgen, dass Sie in minimaler Zeitspanne die maximale Auszahlung zu Ihren Gunsten bekommen.


Unsere Spezialisten für das jeweilige Thema arbeiten als Ihre festen Ansprechpartner eng und vertrauensvoll mit regionalen Sachverständigen und Rechtsanwälten zusammen, um eine schnelle Schadenabwicklung und -regulierung zu erreichen. Von Mensch zu Mensch, von Unternehmer zu Unternehmer, handeln wir immer in Ihrem Sinne und vertreten Ihre Interessen gegenüber Versicherern, Sachverständigen und anderen Beteiligten. Qualifizierte Mitarbeiter sind bei uns auch in diesem Bereich die Voraussetzung für den Erfolg. Sie finden bei uns keine halbwissenden Allrounder, sondern erfahrene Spezialisten für alle Sparten. Fachleute, für deren Qualifikation wir konsequent in Aus- und Weiterbildung investieren. Denn unsere Kunden haben Anspruch auf Kompetenz.

schadenmanagement & Rsm/Risikomanagement für alle Schadensfälle das richtige daFÜR braucht ES einen Experten MIT Überblick

Wir prüfen alles bereits im Vorfeld: denn es zählt, was zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Versicherungsvertrag geregelt ist. Sind Schäden vertraglich ausgeschlossen, summenbegrenzt oder wurden vertragliche oder behördliche Obliegenheiten seitens des Kunden nicht erfüllt was zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, dann ist es nach Schadeneintritt einfach zu spät. Und genau so entsteht der Aberglaube „wenn man die Versicherung mal braucht, zahlt sie nicht“. Versicherung war noch nie besser, leistungsfähiger und zuverlässiger als heute. Aber es braucht dafür einen Experten, der den Überblick hat.

 

SCHADENVERHÜTUNG

  • Betriebsbesichtigung & vorbeugender Brandschutz 
    Begutachtung und passgenaue Absicherung der Gegebenheiten

    • Beratung Brandschutz- & Einbruchdiebstahlschutz
      zu brandschutztechnischen Anlagen | Gebäudesicherheit
      Beispiel: außenliegende Türbänder oder nicht bündig abschließende Schließzylinder sind kein ausreichender Schutz vor Einbruchdiebstahl, Folge: eingeschränkter Versicherungsschutz aufgrund Nichterfüllung vertraglicher Sicherheitsvorschriften 
    • Brandschutz 
      Kooperationen im Bereich Brandschutz
      wie vorbeugender Brandschutz an kritischen Anlagen oder Bereichen: z.B. Anbringung von Thermofühlern im Hochlager (Brandgefahr aufgrund zu hoher Temperaturen) oder an Schaltschränken und Wechselrichter damit ein elektrischer Defekt (Überhitzung) rechtzeitig erkannt werden kann.

  • Prüfung der gesetzlichen und behördlichen Obliegenheiten
    Vermeidung negativer Überraschungen im Schadensfall und lückenlose Sicherheit
    Hierzu gehören unter anderem: 

    • Einhaltung der Prüffristen 
      beispielsweise bei Brandmeldeanlagen | Revision der elektrischen Anlagen | Prüfung ortsveränderlicher Geräte
      Schadensszenario: Brandschaden durch defekten, nicht geprüften Wasserkocher im Aufenthaltsraum, Folge: eingeschränkte Ersatzleistung des Versicherers ist möglich 
      oder: Fehlende Aktualisierung der Feuerwehrpläne (älter als 2 Jahre), Folge: Verletzung der behördlichen Auflagen, im Schadenfall kann eingeschränkter Versicherungsschutz drohen  
    • Datensicherung: neben dem Cyber-Risiko ist eine regelmäßige Datensicherung auch bei einem Brandschaden von hoher Bedeutung.
      Ist ein Brandschaden der Grund für den Datenverlust, welcher zu einem Produktionsstillstand führt und es wurde keine regelmäßige Datensicherung durchgeführt kann sich das negativ auf den Versicherungsschutz auswirken (sofern die vertraglichen Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten nicht erfüllt waren)

 

SCHADENabwicklung

  • Vollständige Rückendeckung
    Kooperation mit Sachverständigen und Rechtsanwälten für eine unkomplizierte Hand-in-Hand-Abwicklung bei der wir im Namen unserer Kunden gekonnt das Maximum an Schadenersatz rausholen
  • Wir übernehmen die Korrespondenz 
    mit Versicherer und allen beteidigten Stellen. Sie haben dadurch weniger Arbeit und bekommen immer den aktuellen Stand zentral von uns mitgeteilt.
Collage zum Thema Schadenmanagement. Man sieht Schäden wie kaputte Dächer oder zerbrochene Autospiegel.

betriebsbesichtigung von unseren expertendas risiko steckt im detail UND TIEFER

Bei der Betriebsbesichtigung berücksichtigen wir  brandschutzrelevante Gegebenheiten, das Vorhandensein gesetzlicher Bestimmungen und gehen ins Detail des Experten-Risikomanagement.

Kennen Sie Ihre individuellen, behördlichen und gesetzlichen Auflagen? Haben Sie diese intern zu 100% umgesetzt?

Fakt ist: im Fall eines Brandschadens prüfen Versicherer stichprobenartig die Einhaltung von behördlichen und gesetzlichen Auflagen.

 

Können Betriebe die notwenigen Nachweise nicht liefern, kann es zu Leistungskürzungen bei der Entschädigung kommen. Daher ist es insbesondere im Schadensfall wichtig, die behördlichen Vorgaben wie z. B. das Vorhandensein von Brandschutzhelfern (m/w/d) im Betrieb, gegebenenfalls nachweisen zu können. Als Arbeitgeber müssen Sie eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer benennen (mind. 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefahr) Diese müssen schriftlich benannt und bestellt sein. Auch ist die Unterweisung schriftlich zu dokumentieren.

 

 

nur bei uns: ausildung Brandschutzhelferdie pflicht-ausbildung, die sich benötigen

Collage zum Thema Schadenmanagement. Man sieht Feuer, Feuerlöscher und Brandschutzübungen.

In Kooperation mit der BRM GmbH Brandschutz & Risikomanagement und der Brandschutz Akademie Baden-Württemberg bieten wir in regelmäßigen Abständen eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) und die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung mit Abschluss-Zertifikat an. Hierbei findet die Praxisübung bei uns vor Ort in Spaichingen oder auf Anfrage auch in Ihrem Unternehmen statt. Der Theorieteil kann online absolviert werden, das spart Zeit und Kosten (für unsere vergünstigten Konditionen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich). 

 

Die Ausbildung muss alle 3 – 5 Jahre aufgefrischt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen (wie z. B. einer neuen Brandschutzordnung, veränderter Brandgefährdung durch Aufnahme neuer Verfahren) ist eine Wiederholung früher erforderlich.