Im Schadenfall ist es unser oberstes Ziel, dafür zu sorgen, dass Sie in minimaler Zeitspanne die maximale Auszahlung zu Ihren Gunsten bekommen.
Unsere Spezialisten für das jeweilige Thema arbeiten als Ihre festen Ansprechpartner eng und vertrauensvoll mit regionalen Sachverständigen und Rechtsanwälten zusammen, um eine schnelle Schadenabwicklung und -regulierung zu erreichen. Von Mensch zu Mensch, von Unternehmer zu Unternehmer, handeln wir immer in Ihrem Sinne und vertreten Ihre Interessen gegenüber Versicherern, Sachverständigen und anderen Beteiligten. Qualifizierte Mitarbeiter sind bei uns auch in diesem Bereich die Voraussetzung für den Erfolg.
Sichern Sie sich bereits im Vorfeld ab.
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner während des gesamten Schadensverlaufs.
Wir gehen für Sie aktiv in die Regulierung.
KLAR. SICHER. GEMACHT.
Denn sind Schäden vertraglich ausgeschlossen, summenbegrenzt oder wurden vertragliche oder behördliche Obliegenheiten seitens des Kunden nicht erfüllt was zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, dann ist es nach Schadeneintritt einfach zu spät.
Betriebsbesichtigung & vorbeugender Brandschutz
Begutachtung und passgenaue Absicherung der Gegebenheiten
Prüfung der gesetzlichen und behördlichen Obliegenheiten
Vermeidung negativer Überraschungen im Schadensfall und lückenlose Sicherheit
Hierzu gehören unter anderem:
Kennen Sie Ihre individuellen, behördlichen und gesetzlichen Auflagen? Haben Sie diese intern zu 100% umgesetzt?
Bei der Betriebsbesichtigung berücksichtigen wir brandschutzrelevante Gegebenheiten, das Vorhandensein gesetzlicher Bestimmungen und gehen ins Detail des Risikomanagements.
Fakt ist: im Fall eines Brandschadens prüfen Versicherer stichprobenartig die Einhaltung von behördlichen und gesetzlichen Auflagen. Können Betriebe die notwenigen Nachweise nicht liefern, kann es zu Leistungskürzungen bei der Entschädigung kommen. Daher ist es insbesondere im Schadensfall wichtig, die behördlichen Vorgaben wie z. B. das Vorhandensein von Brandschutzhelfern (m/w/d) im Betrieb, gegebenenfalls nachweisen zu können. Als Arbeitgeber müssen Sie eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer benennen (mind. 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefahr) Diese müssen schriftlich benannt und bestellt sein. Auch ist die Unterweisung schriftlich zu dokumentieren.
In Kooperation mit der BRM GmbH Brandschutz & Risikomanagement und der Brandschutz Akademie Baden-Württemberg bieten wir in regelmäßigen Abständen eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) und die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung mit Abschluss-Zertifikat an. Hierbei findet die Praxisübung bei uns vor Ort in Spaichingen oder auf Anfrage auch in Ihrem Unternehmen statt. Der Theorieteil kann online absolviert werden, das spart Zeit und Kosten (für unsere vergünstigten Konditionen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich).
Die Ausbildung muss alle 3 – 5 Jahre aufgefrischt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen (wie z. B. einer neuen Brandschutzordnung, veränderter Brandgefährdung durch Aufnahme neuer Verfahren) ist eine Wiederholung früher erforderlich.
Prokuristin / Leitung Sach- / Technische Versicherung