Betriebliches GesundheitsmanagementDie Basis für Erfolg

Kennen sie ihre vorteile?Gesundheit ist das höchste gut!

Man sieht lachende Männer im Gespräch. Darunter steht: Betriebliche Gesundheit, betriebliche Arbeitskraftabsicherung und betriebliche Altersvorsorge.

UNSER DREIKLANG FÜR EINE HOHE ARBEITGEBERATTRAKTIVITÄT

Mit betrieblichen Gesundheitsleistungen den Erfolgsfaktor „Mensch“ nachhaltig zu stärken, gewinnt in den Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Mit dem passenden Konzept ist die betriebliche Gesundheit weit mehr als eine Arbeitgeberzusatzleistung. Sie sorgt nicht nur für eine gesündere Belegschaft, sondern steigert die Zufriedenheit, Loyalität und Motivation und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität.

Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung

 

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeiten
  • Umfassende Auswahl an individuellen Tarifbausteinen
  • Bereits ab 5 Mitarbeitern möglich
  • Alters- und geschlechtsunabhängige Beiträge
  • Schlanke Prozesse durch einfache An- und Abmeldungen
Collage mit Bildern zum Thema Medizin. Man sieht Eindrücke aus der Zahnmedizin, Physiotherapie, Augenoptikern und einer Apotheke.

BETRIEBLICHE ARBEITSKRAFTABSICHERUNGEINE ZUSATZLEISTUNG MIT DER SIE SICH ALS ARBEITGEBER MAL SO RICHTIG ABHEBEN

Mit der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung treffen Sie als Arbeitgeber den Nerv der Zeit, weil Sie damit Ihre soziale Fürsorgepflicht wahrnehmen. Bewerber suchen vermehrt sozial und ethisch-moralisch korrekt handelnde Arbeitgeber. Die betriebliche Einkommenssicherung fördert das engagierte, familienfreundliche und moderne Image von Ihnen als Arbeitgeber.
Die durchschnittliche Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente beträgt lediglich 1.100 €. Höhere Individualbeiträge und Gesundheitsprüfungen verhindern in den meisten Fällen die notwendige Absicherung. Sie als Arbeitgeber können dank einer kollektiven Absicherung aller Mitarbeitenden für Abhilfe sorgen und verschaffen allen Ihren Mitarbeitern auf einen Schlag finanzielle Sicherheit.

Vorteile der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung

 

  • I.d.R. Verzicht auf individuelle Gesundheitsprüfung (ab 10 Personen)
  • Flexibilität durch kurze Vertragsbindung
  • Geringe Mindestgrößen (auch kleine Kollektive sind möglich)
  • Sehr attraktiv durch hohe Deckungssummen bei gleichzeitig geringen Beiträgen
  • Schlanke Prozesse durch vereinfachte Verwaltung
Collage mit Bildern zum Thema Altersvorsorge. Man sieht Gespräche, Geld, ein älteres Paar am Strand und eine Uhr.

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG MEHR ALS EINE VERSICHERUNG, DENN BETRIEBLICH VORSORGEN HEISST EXISTENZ SICHERN

Ziel einer durchdachten Altersvorsorge ist es, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Leider reicht die gesetzliche Rente alleine dafür meistens nicht aus. Ergänzende Altersvorsorge ist aus diesem Grund notwendig, wenn im Alter keine Abstriche bei der Lebensqualität in Kauf genommen werden wollen. Aus diesem Grund hat jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil seines Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung (bAV) aufzuwenden. Dabei fließen Teile seines Bruttolohns ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in seine betriebliche Altersversorgung. Zusätzlich beteiligen Sie sich als Arbeitgeber mit einem Zuschuss*

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

 

  • Sozialversicherungsfreiheit. Beiträge bis 282 Euro monatlich bleiben sozialabgabenfrei
    Steuerfreiheit. Beiträge bis zu 568 Euro monatlich bleiben steuerfrei
    Hohe Flexibilität. Der Arbeitnehmer kann seine Beitragszahlung absolut flexibel gestalten. Zuzahlungen, Reduzierungen und Beitragspausen sind jederzeit möglich.
    Aufbau der Altersvorsorge. Der Arbeitsnehmer baut sich durch Entgeltumwandlung eine attraktive Altersversorgung auf, die Sie als Arbeitgeber zusätzlich ohne Mehraufwand für Sie bezuschussen – einfach durch die Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.
    Mitarbeiterbindung. Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss unterstützen. Dieser kann beispielsweise 50 % der vom Mitarbeiter umgewandelten Einzahlung betragen oder auch ein fixer Beitrag von 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter sein. Ein guter Weg, um qualifizierte Mitarbeiter und Fachkräfte langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Übrigens den Zuschuss können Sie natürlich als Betriebsausgabe geltend machen.

 

*Das sollten Sie auf jeden Fall beachten:
Seit dem 1. Januar 2022 gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) für alle Entgeltumwandlungsverträge. Wenn Sie als Arbeitgeber diese Zuschusspflicht ignorieren, müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und machen sich schadensersatzpflichtig. Wir beraten Sie umfassen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Reservieren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Spezialisten.

Auf einen Blick

PERSONENVERSICHERUNG:

 

  • die betriebliche Altersvorsorge: eine staatlich geförderte Betriebsrente:
    Das Prinzip ist einfach: Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts steuer- und ggf. sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente um. Der Arbeitgeber beteiligt sich am Alterssparen durch einen Arbeitgeberzuschuss. Dadurch zahlen Sie deutlich mehr ein, als Sie netto spüren. So wird Altersvorsorge für jeden erschwinglich und die Rendite kann sich sehen lassen. Nutzen Sie unser Angebot!
    Und integrieren Sie ggf. auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. 

  • die betriebliche Krankenversicherung: ein „gesundes“ Benefit, das mit kleinem Aufwand Großes erreicht
    Mit einem Monatsbeitrag von z.B. 19,75 Euro, kann ein Mitarbeiter ein Jahresbudget von 600 Euro für seine Gesundheit einsetzen. Davon profitieren beide, der Arbeitnehmer muss keine Gesundheitsfragen ausfüllen und hat trotz Vorerkrankungen eine Aufnahmegarantie, der Arbeitgeber steigert seine Attraktivität und hat im besten Fall weniger krankheitsbedingten Personalausfall.

  • die betriebliche Arbeitskraftabsicherung: eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer für günstige Kontitionen abschließen kann. Teilweise sogar ohne Gesundheitsprüfung. 

  • die betriebliche Unfallversicherung: 24-Stunden Versicherungsschutz für Arbeitgeber und Arbeinehmer
    Es ist schon unter normalen Umständen schwer, einen Arbeitsunfall klar zu definieren. In erster Linie greift die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich bei Arbeits- oder Wegeunfällen. Spätestens in Zeiten von Homeoffice, wenn Arbeitsplatz und Wohnraum verschmelzen, kann nur schwer eine Grenze gezogen werden. Zudem sind die Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht individuell. Bei einer betrieblichen und somit privaten Unfallversicherung besteht rund um die Uhr ein Leistungsanspruch, egal ob privat oder beruflich. Und die Leistungen können im Vorfeld auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt werden.  

Und darüber hinaus:


Vollmachten & Verfügungen: denn in den meisten Fällen gibt es Stress, wenn´s ums liebe Geld geht.
Ums Geld geht es zum Beispiel wenn der Firmeninhaber wegen eines Hirnschlags geschäftsunfähig wird, nichts geregelt hat und das Unternehmen deshalb in Schieflage geraten könnte. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass viele von unseren Kunden sich sehr oft schon über solche und ähnliche Notfälle Gedanken gemacht haben.
Geregelt wurde dann aber nichts. Verständlich, denn erstens passiert das ja immer nur den anderen und zweitens wohin könnten Sie sich wenden?