Frau lässt ihr Auto abschleppen.

BREMS-, BETRIEBS- UND BRUCHSCHÄDEN

Reine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind weder über die Teilkasko noch über die Standard-Vollkasko versichert.

  • Bremsschaden: Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
  • Betriebsschaden: fehlerhafte Bedienung des Fahrzeugs, falsche Betankung, Versagen von Regel- und Messtechnik oder verrutschte Ladung.
  • Bruchschaden: Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.